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Abrechnungsbescheid
•Fragen der Abgabenverrechnung durch die Abgabenbehörde sind nicht Gegenstand eines Rückzahlungsverfahrens nach § 239 BAO, sondern sind nur in einem allenfalls vorangehenden Verfahren nach § 216 mittels Erlassung eines Abrechnungsbescheides zu klären. – (§ 216 BAO), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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