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SWK 12, 20. April 2000, Seite R 40

Computer: Privatanteil

Die Behörde darf sich im Zusammenhang mit der Ausscheidung eines Privatanteiles von den Aufwendungen für einen Computer eines Lehrers für Mathematik, Informatik und Leibesübungen – ohne irgendwelche Feststellungen zu treffen – nicht lapidar auf „allgemeine Erfahrungen" berufen. – (§ 16 EStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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