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Anteilserwerb an GmbH
•Weder ein im Einzelfall schon beim Erwerb aus welchen Gründen immer abgegebenes Anbot, einen erworbenen Anteil unentgeltlich rückabzutreten, noch das Bestehen hoher Verlustvorträge ändert etwas an der grundsätzlich bestehenden Qualifikation eines Anteils an einer GmbH als (nicht abnutzbares) Wirtschaftsgut, weil das Rückabtretungsanbot – selbst für den zunächst gar nicht feststehenden Fall seiner Annahme – nur den Personenkreis einengt, auf den der Anteil übertragen werden kann, die allfällige Übertragung als solche aber nicht verhindert und auch bestehende Verlustvorträge der GmbH, an der die Anteile erworben werden, keine zwingenden Schlüsse auf die Wertlosigkeit des Anteiles zulassen; Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Erwerb des Geschäftsanteiles an einer GmbH stellen keine Werbungskosten dar. – (§ 16 Abs. 1 EStG 1988), (Abweisung)
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