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Euro und Bewertungsstetigkeit
Ist die Einführung des Euro ein „besonderer Umstand" im Sinne des § 201 Abs. 2 letzter Satz HGB?
Die Einführung des Euro hat in der Literatur eine wahre Flut an Veröffentlichungen von damit zusammenhängenden bilanziellen Fragestellungen ausgelöst. Im Mittelpunkt standen und stehen dabei insbesonders die Frage nach der Realisierung von Kursgewinnen und -verlusten sowie die Rückstellungsbildung für im Zuge der Einführung des Euro entstehende Umstellungsaufwendungen. Die mittlerweile ergangenen handels- und steuerrechtlichen Begleitgesetze haben die meisten der aufgeworfenen Probleme positivrechtlich gelöst. Sowohl gesetzlich ungeregelt als auch in der Literatur bisher kaum beachtet blieb die Frage, ob die Einführung des Euro zum Anlass genommen werden darf, die in einem Unternehmen angewendeten Bewertungsmethoden zu ändern. Angeregt durch eine hierzu abgegebene Stellungnahme in der Literatur, versucht nachfolgender Beitrag die eingangs gestellte Frage zu beantworten.
1. Der Grundsatz der Bewertungsstetigkeit und der Euro
Die Bilanz ist als Basis wirtschaftlich motivierter Entscheidungen nur dann ein taugliches Instrument, wenn jede einzelne Bilanz ein und desselben Unternehmens im Zeitablauf von den gleichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen ausgeht. Als zweite Begründung f...