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SWK 6, 15. Februar 2000, Seite 250

Neuere Judikate zum Voluptuar

Umsatzsteuer – Schenkung – Anlaufzeitraum

Klaus Hilber

Die Liebhabereiverordnung 1993 (BGBl. Nr. 33/1993) wurde durch das tief greifende Erkenntnis des verstärkten Senates des Verwaltungsgerichtshofes vom , Zl. 93/13/0171 in wesentlichen Punkten angegriffen. Daraufhin wurde sie abgeändert, wobei aber der Rechtsansicht des Höchstgerichts nicht zur Gänze Rechnung getragen wurde.In diesem Beitrag werden neuere Erkenntnisse aus dem Bereich des Voluptuars behandelt.

Vorausgeschickt sei, dass seit dem oben erwähnten VwGH-Erkenntnis vom keine weitere Trendwende in der Judikatur des Gerichtshofes zu registrieren ist. Die neue Linie wird seither vehement vertreten. In diesem Beitrag werden einige neuere Judikate vorgestellt, da in der Praxis immer noch Unklarheiten rund um die Liebhabereiproblematik auftreten.

1. Umsatzsteuerliche Liebhaberei

§ 2 Abs. 5 Z 2 UStG 1994 normiert, dass eine Tätigkeit, die auf Dauer gesehen keine Gewinne bzw. Einnahmenüberschüsse erwarten lässt, nicht als unternehmerische Tätigkeit zu werten ist, sondern als Liebhabereibetätigung. Umsätze aus einer solchen Tätigkeit unterliegen daher einerseits nicht der Umsatzsteuer, andererseits können die mit einer derartigen Tätigkeit zusammenhängenden Vorsteuern nicht abgezogen werden.

Präzisierend dazu fü...

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