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SWK 6, 15. Februar 2000, Seite 217

Der Pauschalierungserlass 2000

Die Rechtsansichten des Finanzministers zu den Pauschalierungsverordnungen

(BMF) – Mit den Verordnungen BGBl. II Nr. 227/1999, BGBl. II Nr. 228/1999 und BGBl. II Nr. 229/1999 wurden Einkünfte- und Vorsteuerpauschalierungen für den Bereich des Gaststätten- und Beherbergungsgewerbes, für Lebensmitteleinzel- und Gemischtwarenhändler sowie Drogisten eingeführt. Die Verordnung BGBl. II Nr. 230/1999 i. d. F. BGBl. II Nr. 500/1999 sieht eine Individualpauschalierung von Betriebsausgaben, Werbungskosten und Vorsteuern vor, die bei allen Einkunftsarten Anwendung finden kann. Sämtliche Verordnungen sind erstmalig bei der Veranlagung für das Jahr 2000 anzuwenden. Die Individualpauschalierungsverordnung ist letztmalig bei der Veranlagung für das Jahr 2002 anzuwenden. Die Aussagen zur Individualpauschalierung bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit werden analog zu diesem Erlass in die LStR 1999 (RZ 428 a) aufgenommen werden.


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Übersicht
Abschnitt I – Allgemeines zu allen Verordnungen (Allgemeiner Teil
1.
Verhältnis der Pauschalierungsverordnungen zu bereits bestehenden
Pauschalierungen sowie zueinander
219
1.1
Keine Änderung bereits bestehender Pauschalierungen
219
1.2
Unabhängigkeit der umsatzsteuer- und einkommensteuerrechtlichen Pauschalierungen voneinander
219
1.3
Verhältnis der Pau...

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