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Die Abzinsung von Verbindlichkeiten und Rückstellungen im Licht des Leistungsfähigkeitsprinzips
Neue Verfassungswidrigkeiten?
Eine Abzinsung von Verbindlichkeiten und Rückstellungen ist mit einer Besteuerung nach dem Leistungsfähigkeitsprinzip nicht zu vereinbaren. Das wird in der folgenden Stellungnahme zum Ministerialentwurf eines Budgetbegleitgesetzes 2001 nachgewiesen. Die mittlerweile vorliegende Regierungsvorlage verzichtet auf die Abzinsung von Verbindlichkeiten, hält jedoch an der pauschalen Abzinsung von Rückstellungen fest. Nach dem Leistungsfähigkeitsprinzip ist eine Abzinsung von Rückstellungen ebenso sachlich nicht gerechtfertigt wie eine Abzinsung von Verbindlichkeiten.
1. Das Realisations- und Imparitätsprinzip als Ausfluss der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen
Nach dem Realisationsprinzip werden Gewinne bilanzsteuerrechtlich erst dann erfasst (realisiert/erfolgswirksam ausgewiesen), wenn die Leistung erbracht und der Vertrag schuldrechtlich und wirtschaftlich erfüllt worden ist; in dem so verstandenen Erfüllungszeitpunkt schränkt sich die Zahlungsgefahr des Leistenden auf die Risken aus Gewährleistung und Einbringlichkeit ein. Der Gewinn ist jetzt relativ sicher. Die ...