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SWK 25, 1. September 2000, Seite 101

Die Wohnrechtsnovelle 2000

Die wichtigsten Änderungen im Überblick

Walter Rosifka

Der Nationalrat beschloss am das Bundesgesetz, mit dem das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz, das Mietrechtsgesetz, das Wohnungseigentumsgesetz 1975, das Richtwertgesetz, das Heizkostenabrechnungsgesetz und das Hausbesorgergesetz geändert werden (Wohnrechtsnovelle 2000 – WRN 2000). Es trat in allen Teilen am in Kraft und war ein Teil des so genannten „100-Tage-Programms" der neuen Bundesregierung.Die Wohnrechtsnovelle nahm ihren Ausgang nicht von einem Ministerialentwurf, sondern von einem Initiativantrag der Abgeordneten der beiden Regierungsparteien. Als Ersatz für das fehlende Begutachtungsverfahren wurde ein Hearing von Experten im Bautenausschuss sowie eine parlamentarische Ausschussbegutachtung durchgeführt. Die wichtigsten Änderungen sind folgende:

I. Die Änderungen im Mietrechtsgesetz (MRG)

1. Die Befristung von Mietverträgen

Die bisherigen gesetzlichen Bestimmungen über die Befristung von Mietverhältnissen waren derart unüberschaubar und kompliziert, dass viele Rechtsanwender bei der Abfassung von Mietverträgen oder der Beurteilung von Rechtsfragen im Zusammenhang mit befristeten Mietverhältnissen überfordert waren. Das Befristungsrecht sollte daher einerseits vereinfacht werden; andererseits wurde von der neuen Bundesregierung aber auch eine generelle Liberalisierung des ...

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