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SWK 10, 1. April 2000, Seite R 30

Sanierungsmaßnahmen

Wenn bei verschiedenen Gläubigern zu verschiedenen Zeitpunkten verschieden hohe Nachlässe im Gesamtausmaß von ca. 19% der Gesamtverbindlichkeiten erzielt werden, kann von einer allgemeinen Sanierungsmaßnahme nur dann gesprochen werden, wenn den Nachlässen ein einheitliches Sanierungskonzept zugrunde liegt. – (§ 36 EStG 1988), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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