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SWK 10, 1. April 2000, Seite R 28
Glücksspielgesetz: Übertretung
• Übertretung des Glücksspielgesetzes – (§ 2 Glücksspielgesetz), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften)
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