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SWK 10, 1. April 2000, Seite 323

Treten die Begünstigungen des NEUFÖG auch im Nachhinein ein?

Hannes Fink

Das im Rahmen der Steuerreform 2000 erlassene Neugründungs-Förderungsgesetz (NEUFÖG)wirft nicht nur in der Praxis zahlreiche Fragen auf, sondern regelt auch die wesentlichen materiellen Inhalte vor allem in der Verordnung zum NEUFÖGsowie in den dazu ergangenen Erlässen.Dabei werden aber die vom Gesetz vorgegebenen Rahmenbedingungen überschritten.

1. Verfassungsrechtliche Grundlagen

Unter Verordnungen sind generelle Rechtsvorschriften zu verstehen, die von Verwaltungsbehörden erlassen werden. Nach dem Verhältnis einer Verordnung zu den Gesetzen kann man Durchführungsverordnungen, gesetzesergänzende, gesetzesvertretende und gesetzesändernde Verordnungen unterscheiden. Gemäß § 18 Abs. 2
B-VG darf jede Verwaltungsbehörde auf Grund der Gesetze innerhalb ihres WirkungsbereichesS. 324 Verordnungen erlassen, ohne dass es einer weiteren einfachgesetzlichen Ermächtigung hiezu bedürfte. Die genannte Ermächtigung bezieht sich demnach nur auf Durchführungsverordnungen. Die Kompetenz zur Erlassung der anderen „Verordnungstypen" ist nur dann anzunehmen, wenn dafür eine ausdrückliche verfassungsrechtliche Ermächtigung vorhanden ist. Dies hat seinen Grund darin, dass die Erlassung von Verordnungen zur Gesetzgebung im materiellen Sinn zu zählen is...

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