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SWK 10, 1. April 2000, Seite S 318

Typisierende Betrachtungsweise

(A. B.) – Bei der Abgrenzung beruflich bedingter Aufwendungen von den Kosten der Lebensführung ist eine typisierende Betrachtungsweise derart anzuwenden, dass nicht die konkrete tatsächliche Nutzung, sondern die typischerweise zu vermutende Nutzung als allein erheblich angesehen werden muss. Als Ergebnis dieser gebotenen typisierenden Betrachtungsweise hat der VwGH in ständiger Rechtsprechung daran festgehalten, dass die Anschaffung von Werken der Literatur, die von allgemeinem Interesse oder für einen nicht fest abgrenzbaren Teil der Allgemeinheit mit höherem Bildungsstand bestimmt ist, nicht abzugsfähige Kosten der Lebensführung begründet. (Erkenntnis des , betreffend Brockhaus Enzyklopädie, Jahrbuch und Personenlexikon, weiters Wörterbücher, Geschichtslexikon, Geschichte des Christentums und Österreichlexika einer HAK-Lehrerin für Geschichte und Wirtschaftsgeographie)

Anmerkung: Von einem identen Verständnis der typisierenden Betrachtungsweise ist der VwGH bereits in seiner Entscheidung vom , 91/14/0231, betr. eine HIFI-Anlage einer Handweberin, ausgegangen. Er hat auch mehrfach, z. B. in seinem Erk. v. , 96/15/0198, die Ansicht vertreten, dass mi...

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