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SWK 10, 1. April 2000, Seite 46

Steuertermine im April

(FLD) – Am sind folgende Abgaben fällig:

• Umsatzsteuer, Vorauszahlung für den Monat Februar 2000 (Vorauszahlung für den Monat März 2000 bzw. für das erste Viertel 2000 bei nicht ordnungsgemäßer Entrichtung der Sondervorauszahlung 1999);

• Normverbrauchsabgabe für den Monat Februar 2000;

• Elektrizitäts- und Erdgasabgabe für den Monat Februar 2000;

• Kapitalertragsteuer gemäß § 93 Abs. 3 i. V. m. § 96 Abs. 1 Z 3 EStG für den Monat Februar 2000;

• Lohnsteuer für den Monat März 2000;

• Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen für den Monat März 2000;

• Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag für den Monat März 2000;

• Straßenbenützungsabgabe (bei monatsweiser Berechnung) für den Monat März 2000.

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