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Erbschafttssteuer: Hausrat
•Pretiosen können nicht dadurch zum Hausrat werden, dass sie im Vitrinenschrank präsentiert werden; steht die Funktion als Wertanlage im Vordergrund, dann kann von einem funktionellen Zusammenhang mit einer Wohnungseinrichtung keine Rede mehr sein. – (§ 15 Abs. 1 Z 1 lit. a und b ErbStG), (Abweisung)
(, 0161)