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ASoK 2, Februar 2013, Seite 53

Veröffentlichung einer Betriebsvereinbarung im internen Computernetz

Moderne Behelfsmittel und technische Errungenschaft finden Eingang in das Arbeitsrecht

Hans Trattner

Der OGH befasste sich in seiner Entscheidung vom , 8 ObA 3/12t, mit der Frage, inwieweit die Veröffentlichung einer Betriebsvereinbarung in einem internen Computernetz eine ausreichende Kundmachung darstellt.

1. Klagebegehren und Parteienvorbringen

Die Klägerin bestreitet die Wirksamkeit der Betriebsvereinbarung mit dem Argument, dass diese nicht ausreichend kundgemacht worden sei. Sie sei lediglich in der Personalabteilung und beim Betriebsrat zur Einsicht aufgelegt worden; den von der Rechtsprechung geforderten Hinweis an die Mitarbeiter, dass die Betriebsvereinbarung abgeschlossen und hinterlegt worden sei, habe es aber nicht gegeben.

Die Klägerin begehrte die Zahlung der Eigenvorsorgeprämie für die Jahre 2008 und 2009, jeweils in Höhe von 954,44 Euro, sowie die Feststellung, dass ihr diese Prämie ohne die in der Ergänzungsbetriebsvereinbarung vereinbarte Einschränkung zustehe.

Die Beklagte beantragte die Abweisung des Klagebegehrens. Die Betriebsvereinbarung sei ordnungsgemäß durch Auflage kundgemacht worden. Die Mitarbeiter seien auch regelmäßig in Informationsschreiben auf ihren Inhalt hingewiesen worden. Jedenfalls sei eine allenfalls unzureichende Kundmachung im Jahre 2009 sani...

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