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SWK 15, 20. Mai 2000, Seite 51

Haftung nach § 9 BAO

Der Haftungstatbestand nach § 9 BAO stellt nicht darauf ab, ob der Vertreter seine Tätigkeit entgeltlich oder unentgeltlich entfaltet hat. – (§ 9 BAO), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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