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SWK 15, 20. Mai 2000, Seite T 77

Wirtschaftstreuhänder gegen Steuereinhebung durch Steuerberater

„Wir sind ausschließlich unseren Klienten verpflichtet"

(KWT) – Steuerberater seien keine Steuereintreiber. Die Beratertätigkeit sei mit Aufgaben der Hoheitsverwaltung unvereinbar. Wirtschaftstreuhänder seien ihren Klienten verpflichtet. Hauptaufgabe dieses Berufsstandes sei es, mit legalen Mitteln Steuern zu reduzieren und nicht einzutreiben. Dies sagte der Präsident der Kammer der Wirtschaftstreuhänder, Mag. Klaus Hübner, als Reaktion auf den in einer Tageszeitung erschienenen Artikel „Berater und Eintreiber", in dem Aussagen des Finanzstaatssekretärs Alfred Finz zur Reform der Finanzverwaltung zitiert werden.

Finz hatte sich dahin gehend geäußert, dass es nicht unbedingt die Aufgabe der Finanzverwaltung sei, Steuern einzuheben, wenn doch Steuerberater und Wirtschaftstreuhänder ohnehin mit der Finanzverwaltung vernetzt seien.

Hübner: „Wir sind offen für jeden Vorschlag, die Verwaltung zu vereinfachen. Ein Grundsatz ist für uns Wirtschaftstreuhänder jedoch unverrückbar: Wir sind ausschließlich unseren Klienten verpflichtet."

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