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SWK 29, 10. Oktober 2000, Seite 694

Die einkommensteuerliche Behandlung von Anteilsrechten an Agrargemeinschaften

FLD Steiermark gewährt Halbsatz für Ausschüttungen

Michael Rauscher

In der Steiermark gibt es allein im Agrarbezirk Leoben 141 Agrargemeinschaften mit insgesamt 3.852 Anteilsberechtigten.Agrargemeinschaft ist die Gesamtheit sowohl der jeweiligen Eigentümer jener Liegenschaften, an deren Eigentum Anteilsrechte an agrargemeinschaftlichen Grundstücken gebunden sind (Stammsitzliegenschaften), als auch jener Personen, denen persönliche (walzende) Anteile zustehen (§ 2 Abs. 1 Steiermärkisches Agrargemeinschaftengesetz [StAgrGG]). Diese Begriffsbestimmung sagt nichts über die Organisation oder die körperschaftliche Einrichtung dieser Personengemeinschaft aus. Eine Agrargemeinschaft ist somit – unabhängig von der körperschaftlichen Einrichtung – eine Personengemeinschaft (i. w. S.), zu deren Begriffselementen agrargemeinschaftliche Grundstücke, Stammsitzliegenschaften und Anteilsrechte zählen.Nach § 2 Abs. 3 StAgrGG sind Agrargemeinschaften mit mindestens fünf Mitgliedern körperschaftlich einzurichten. Nach § 43 Abs. 1 StAgrGG ist bei diesen die Verwaltung durch behördliche Aufstellung oder Genehmigung von Verwaltungssatzungen entweder endgültig im Rahmen des Regulierungsplanes oder vorläufig durch Bescheid zu regeln. Es ist davon auszugehen, dass Agrargem...

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