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AgB: Internationale Schule
• Bei einem Trainer für „Suggestopädie sowie Superlearning", der zur Sicherung seines Einkommens zur Zeit auch vom österreichischen Markt abhängig ist, sind weder tatsächliche noch rechtliche oder sittliche Gründe gegeben, aus denen er gezwungen wäre, seinen Sohn die „Internationale Schule in Wien" besuchen zu lassen, eine außergewöhnliche Belastung erwächst daraus nicht. – (§ 34 Abs. 7 Z 4 EStG 1988), (Abweisung)
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