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SWK 8, 10. März 2000, Seite W 27

Folgen der EuGH-Entscheidung im Ökopunktefall

Kommt man durch ein Gerichtsverfahren zum Auftrag?

Wolfgang König

Die Entscheidung des EuGH Rs. C 81/98 vom in Sachen Ökopunkte hat zu einer grundlegenden Neuordnung des europäischen Vergaberegimes geführt. Die österreichischen Gesetze müssen dieser Rechtsprechung angepasst werden. Aber auch schon vor der kommenden Gesetzesänderung hat sich die Rechtslage geändert, die Zuschlagsentscheidung ist nunmehr anfechtbar.

Das Bundesvergabeamt hat (auf Grund eines Erkenntnisses des ) dem EuGH drei Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:

1. Verlangt die Rechtsmittelrichtlinie, dass die Zuschlagsentscheidung effektiv bekämpfbar sein muss?

2. Wenn ja, ist diese Bestimmung der Rechtsmittelrichtlinie direkt anwendbar?

3. Wenn ja, ist die nationale Nachprüfungsinstanz zur unmittelbaren Anwendung verpflichtet, auch wenn das nationale Gesetz eine derartige Regelung verbietet?

1. Entscheidung des EuGH

Der EuGH hat am entschieden, dass das Zusammenfallen der Bekanntgabe der Zuschlagsentscheidung mit dem Vertragsabschluss gegen die Rechtsmittelrichtlinie verstößt. Ein wirksamer Rechtsschutz ist nur dann gegeben, wenn die wichtigste Entscheidung des Auftraggebers, nämlich die Auswahl des Bestbieters, voll bekämpfbar ist. Dies ergibt sich in...

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