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Bildungsdienstleistungen durch Bildungseinrichtung eines Franchisegebers gegenüber Arbeitnehmern von Franschiepartnern sind BFB-begünstigt
Das Bundesministerium für Finanzen teilt mit, dass es seine Rechtsansichten zu § 4 Abs. 4 Z 8 EStG mit Erlass vom , GZ 06 0410/2-IV/6/99, vgl. SWK-Heft 2/2000, Seite S 53, zum Ausdruck gebracht hat.
Gemäß § 4 Abs. 4 Z 8 lit. b EStG müssen die Aus- oder Fortbildungsdienstleistungen nach der tatsächlichen Geschäftsführung der (Bildungs)Einrichtung einem unbestimmten Personenkreis angeboten werden.
Tz. 3.4 des Erlasses führt dazu aus, dass dieses Kriterium nicht erfüllt ist, wenn die unternehmensinterne Aus- oder Fortbildung lediglich aus dem Unternehmen ausgelagert wird, ohne dass sich der Charakter der (weiterhin bloß) unternehmensinternen Aus- oder Fortbildung ändert. In diesem Sinn steht kein Bildungsfreibetrag (BFB) zu, wenn die unternehmensinterne Aus- und Fortbildung in einen eigenständigen Aus- und Fortbildungsbetrieb (eine eigenständige Aus- und Fortbildungsgesellschaft) in der Weise ausgelagert werden, dass der Aus- und Fortbildungsbetrieb (die Aus- und Fortbildungsgesellschaft) ihre Dienstleistungen tatsächlich ausschließlich gegenüber Arbeitnehmern des „auslagernden" Steuerpflichtigen bzw tatsächlich ausschließlich gegenüber Arbeitnehmern erbringt, deren Arbeitgeber mit der Aus- und Fortbildungsgesells...