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Vermeidung der Steuerpflicht für private Pensionsversicherungen
Die neue Pensionszusatzversicherung verschärft die Steuerungerechtigkeit
Werden wiederkehrende Bezüge als angemessene Gegenleistung für die Übertragung von Wirtschaftsgütern geleistet, so sind diese nur insoweit steuerpflichtig, als die Summe der vereinnahmten Beträge den kapitalisierten Wert der Rentenverpflichtung (§ 16 Abs. 2 und 4 BewG) übersteigt. Unter den Begriff des Wirtschaftsgutes werden auch Geld- und Kapitalforderungen subsumiert. Auszahlungen im Rahmen von privaten Rentenversicherungen unterliegen in Österreich aufgrund der Auszahlungsmodalität als wiederkehrender Bezug der Steuerpflicht gemäß § 29 Abs. 1 EStG. Die Frage, ob eine angemessene Gegenleistung vorliegt, ist durch einen Vergleich des nach versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelten Wertes der Rentenverpflichtung und dem gemeinen Wert des übertragenen Vermögens zu beantworten. Da bei Versicherungsverträgen davon ausgegangen werden kann, dass die Werthaltigkeit gegeben ist und sich Leistung und Gegenleistung wirtschaftlich entsprechen, werden derartige Verträge als Gegenleistungsrente behandelt. Vor der ersten Auszahlung (Zeitpunkt des Beginns der Leistung der wiederkehrenden Bezüge) kommt es zu einer Bewertung nac...