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SWK 8, 10. März 2000, Seite T 25

Trend zu niedrigeren Sätzen bei der Körperschaftsteuer

Deutschland kommt auch nach Steuerreform an österreichischen KöSt-Satz nicht heran

(APA) – Österreichs Körperschaftsteuersatz von 34 Prozent, mit dem die Gewinne von Kapitalgesellschaften besteuert werden, ist im internationalen Vergleich günstig. Selbst nach Umsetzung der deutschen Steuerreform, die in Etappen ab 2001 vorgesehen ist, werden Unternehmergewinne weiter höher besteuert bleiben als in Österreich. Gesamthaft ist festzustellen, dass der Trend zu niedrigeren Steuersätzen geht. Neun Länder haben seit 1998 ihre Körperschaftsteuersätze gesenkt, nur ein Land (Mexiko) hat den Satz seither erhöht.

Die deutsche Steuerreform sieht vor, statt des bisher gespaltenen Satzes von 30 bzw. 45% (für thesaurierte bzw. ausgeschüttete Gewinne) einen Einheitssatz von 25% einzuführen. Da vom Gewinn weiterhin auch Gewerbesteuer und der Solidarzuschlag zu zahlen sind, wird der Gesellschaftsgewinn in Deutschland nach Inkrafttreten der Reform mit 38,7% besteuert werden, um 4,7% höher als in Österreich, wo die Gewerbesteuer 1994 abgeschafft wurde. Die Wirtschaftskammer weist darauf hin, dass sich dennoch die Attraktivität von Deutschland als Unternehmensstandort gegenüber Österreich verbessern werde, wenn die hohe Steuerdifferenz schmilzt.

Im Vergleich der EU-Länder aus dem Jahr 1...

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