Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 19, 1. Juli 2000, Seite R 61

Werbungskostenbegriff

Beiträge zu Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenpensionen, die nicht in die Aufzählung des § 16 Abs. 1 Z 4 EStG 1988 fallen, können dem Werbungskostenbegriff aufgrund der allgemeinen Regel des § 16 Abs. 1 erster Satz EStG 1988 nicht unterstellt werden. – (§ 16 Abs. 1 Z 4 EStG 1988), (Abweisung)

()

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
Daten werden geladen...