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Werbungskostenbegriff
•Beiträge zu Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenpensionen, die nicht in die Aufzählung des § 16 Abs. 1 Z 4 EStG 1988 fallen, können dem Werbungskostenbegriff aufgrund der allgemeinen Regel des § 16 Abs. 1 erster Satz EStG 1988 nicht unterstellt werden. – (§ 16 Abs. 1 Z 4 EStG 1988), (Abweisung)
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