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SWK 19, 1. Juli 2000, Seite R 61

Renovierungsarbeiten: Vorsteuer

Beschäftigt eine Wirtschaftstreuhandkanzlei keine Bauarbeiter, liegt der Schluss nahe, dass weiterverrechnete Renovierungsarbeiten auch nicht von ihr erbracht wurden; die von der WT-GmbH in Rechnung gestellte Vorsteuer kann mangels Leistungserbringung nicht geltend gemacht werden. – (§ 12 UStG 1994), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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