Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Der BMF-Erlass zur Werbeabgabe
Erhebung der Abgabe erfolgt analog den Regelungen im UStG 1994
(BMF) – Der Nationalrat hat mit BGBl. I Nr. 29/2000 ein Werbeabgabegesetz 2000 beschlossen, das ab an die Stelle der Anzeigen- und Ankündigungsabgaben von Ländern und Gemeinden tritt. Die Tatbestände entsprechen im Wesentlichen den Tatbeständen der bisherigen Anzeigen- und Ankündigungsabgaben.
1. Ersatz der Anzeigen- und Ankündigungsabgaben durch die Werbeabgabe
1.1 Das Werbeabgabegesetz 2000 (WerbeAbgG 2000), BGBl. I Nr. 29/2000, tritt am in Kraft und ersetzt die bisherigen Anzeigen- und Ankündigungsabgabenregelungen der Länder bzw. Gemeinden für Werbeleistungen in Printmedien, im TV und Hörfunk sowie im Bereich Außenwerbung. Die Werbeabgabe ist eine bundeseinheitliche Abgabe auf entgeltliche Werbeleistungen in Höhe von 5%, soweit diese Werbeleistungen in Österreich erbracht werden oder vom Ausland aus für Österreich bestimmt sind.
1.2 Die bisherigen Anzeigen- und Ankündigungsabgaben der Länder und Gemeinden treten mit außer Kraft. Der durchschnittliche Steuersatz der Anzeigen- und Ankündigungsabgabe betrug bisher 10%, es gab aber auch Steuersätze von 20 oder 30%. Der Besteuerungsgegenstand ist gegenüber den bisherigen Regelungen im Großen und Ganzen...