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SWK 19, 1. Juli 2000, Seite S 484

Vorsteuerabzug von Reisekosten

Die derzeit geltenden Regelungen im Überblick

Andrea Müller-Dobler

Im Zusammenhang mit der Aufhebung der Getränkesteuer auf alkoholische Getränke durch den EuGH kam es zu Steuersatzänderungen, die auf Umsätze anzuwenden sind, die nach dem 31. 5. 2000 ausgeführt werden (§ 28 Abs. 18 lit. b UStG 1994). Im Hinblick auf die Erhöhung des Steuersatzes für die Abgabe von den in der Anlage genannten Speisen und Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle ist auch der pauschale Vorsteuerabzug bei Reisekosten unter Anwendung des neuen Steuersatzes von 14% aus den Tagesgeldern (§ 10 Abs. 3 UStG 1994) und des Steuersatzes von 10% aus den Nächtigungsgeldern (§ 10 Abs. 2 UStG 1994) zu errechnen (§ 13 Abs. 1 letzter Satz UStG 1994). Die nachstehenden Ausführungen sollen – ausgehend von der aktuellen gesetzlichen Änderung – einen generellen Überblick über den Vorsteuerabzug im Zusammenhang mit Reisekosten bieten.

1. Vorsteuerabzug nach den allgemeinen Regeln

Gemäß § 12 Abs. 1 UStG 1994 kann ein Unternehmer die von anderen Unternehmern in einer Rechnung (§ 11) an ihn gesondert ausgewiesene Steuer für Lieferungen oder sonstige Leistungen, die im Inland für sein Unternehmen ausgeführt worden sind, als Vorsteuer abziehen.

Alle in § 11 Abs. 1 UStG 1994 genannten Merkmale haben zwingend aufzuscheinen,...

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