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SWK 12, 15. April 1999, Seite R 038

EuGH: Verfahrensrecht

Verfahrensrecht: Einschränkung der Erstattung gemeinschaftsrechtswidrig erhobener Abgaben nach nationalen Verfahrensvorschriften zulässig

Urteilstenor des EuGH:

„1. Das Gemeinschaftsrecht steht der Anwendung einer nationalen Bestimmung nicht entgegen, nach der die allgemein für Klagen auf Erstattung rechtsgrundlos gezahlter Beträge vorgesehene zehnjährige Verjährungsfrist bei allen zollrechtlichen Erstattungsklagen durch eine besondere - zunächst fünfjährige und später dreijährige - Ausschlußfrist ersetzt wird, sofern diese mit der bereits für verschiedene Abgaben vorgesehenen Ausschlußfrist vergleichbare Frist gleichermaßen für alle Klagen auf Erstattung von Abgaben unabhängig davon gilt, ob sie auf das Gemeinschaftsrecht oder auf das innerstaatliche Recht gestützt werden.

2. Das Gemeinschaftsrecht verwehrt es einem Mitgliedstaat unter Umständen wie denen des Ausgangsverfahrens nicht, sich gegenüber Klagen auf Erstattung von Abgaben, die unter Verstoß gegen gemeinschaftsrechtliche Bestimmungen erhoben wurden, auf eine nationale Ausschlußfrist zu berufen, auch wenn dieser Mitgliedstaat seine nationalen Rechtsvorschriften noch nicht dahin geändert hat, daß sie mit diesen Bestimmungen ...

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