Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 12, 15. April 1999, Seite S 282

Antrag auf Verlustveranlagung

Änderung der Rechtsprechung

(A. B.) - Der steuerliche Vertreter einer Abgabepflichtigen hatte im Jänner 1994 um die Vergabe einer Steuernummer für die Entrichtung und Festsetzung der Umsatz- und Einkommensteuer ersucht, da im Jahr 1993 eine zur Vermietung bestimmte Eigentumswohnung erworben worden sei. Dem Schreiben an das Finanzamt war ein „Fragebogen bei Betriebsanmeldung" beigelegt, aus dem sich ergab, daß seit 1993 neben Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit - nicht näher bestimmte - Anfangsverluste aus Vermietung und Verpachtung sowie aus Gewerbebetrieb in Form einer Beteiligung erzielt worden sind. Da die Einkommensteuererklärung für 1993 erst im Mai 1996 und damit nach Ablauf der Frist gemäß § 41 Abs. 2 EStG (in der damals geltenden Fassung) eingereicht wurde, verweigerten das Finanzamt wie auch im Instanzenzug die FLD die Durchführung einer Veranlagung. Der VwGH hob die Berufungsentscheidung wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhalts auf (Erkenntnis vom , 98/15/0059):

Im Gegensatz zu § 21 Abs. 8 UStG 1972 lege § 41 Abs. 2 EStG 1988 keine besondere Form des Antrags fest und führe auch nicht zu einer Bindung für spätere Veranlagungsjahre. Die strengen Anforderungen an einen Antrag nach § 21 Abs. 8 UStG 1972 fänden daher für einen solchen Antrag keine Anwendu...

Daten werden geladen...