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ASoK 2, Februar 2013, Seite 47

Der Sozial- und Weiterbildungsfonds im AÜG

Faktische Verteuerung von Leiharbeit durch neue Lohnnebenkosten

Stefan Schuster

Im November 2012 wurde das AÜG einer wesentlichen Reform unterzogen. Ziel ist es, die Gleichstellung zwischen Stamm- und Leihpersonal herzustellen. Neben einigen arbeitsrechtlichen Änderungen ist ab 2013 zuerst für Arbeiter und ab 2017 auch für Angestellte eine neue Lohnabgabe zu leisten, die dem Leihpersonal zugutekommen soll. Diese Maßnahme soll Gegenstand einer kritischen Analyse sein.

1. Das AÜG ab 2013

Die Maßnahmen zur Gleichstellung von Stamm- und Leihpersonal erfolgten aufgrund gemeinschaftsrechtlicher Bestimmungen. Neben den arbeitsrechtlichen Implikationen vor allem bezüglich des Gleichbehandlungsgrundsatzes findet auch eine neue Lohnabgabe etappenweise Eingang in den Rechtsbestand. Das geänderte AÜG wird auch innerhalb von Konzernen bei internationalen Überlassungen Wirkungen zeigen.

Bemerkenswert erscheint jedoch, dass mit dem AÜG eine faktische Verteuerung von Leiharbeit vorgenommen wird. Diese schlägt sich durch eine Abgabe nieder, die dem neu geschaffenen Sozial- und Weiterbildungsfonds zugutekommen soll.

2. Der Sozial- und Weiterbildungsfonds

Mit dem neu eingefügten Abschnitt V des AÜG wird der Sozial- und Weiterbildungsfonds (im Folgenden: SWF) installiert. Der SWF ist der Aufsicht de...

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