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bau aktuell 3, Mai 2018, Seite 92

Die Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung in der Bauwirtschaft

Marco Riegler und Theresia Leitinger

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist trotz ihres zweijährigen Bestehens für viele ein „Schreckgespenst“. Die Änderungen im operativen Umgang mit Daten sind im Vergleich zur bisherigen Rechtslage zwar durchaus überschaubar, mit der Anwendbarkeit der DSGVO ab – und damit einhergehend einem neuen DSG 2018 – ändert sich aber vor allem die Höhe der Strafdrohungen auf bis zu 4 % des Umsatzes oder 20 Mio €. Zusätzlich bereiten Neuerungen (wie erweiterte Informations- und Betroffenenrechte, die verpflichtete Einführung eines Verarbeitungsverzeichnisses und in bestimmten Fällen die Einführung eines Datenschutzbeauftragten sowie die Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung) vor allem einen erhöhten organisatorischen Aufwand. Dieser Artikel beschäftigt sich mit den in der Praxis zu erwartenden Auswirkungen der DSGVO auf die Baubranche.

1. Gesetzliche Grundlagen des Datenschutzrechts in Österreich

Die DSGVO gilt für Datenverarbeitungen in der EU, aber auch für Datenverarbeitungen von Personen, die sich in der EU befinden, durch einen Verantwortlichen, der nicht in der EU niedergelassen ist (Art 3 Abs 2 DSGVO). Das bislang geltende DSG 2000 wurde mit dem Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018, BGBl I...

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