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bau aktuell 3, Mai 2018, Seite 89

Editorial

Arnold Tautschnig

Wir alle werden derzeit von Firmen mit E-Mails bombardiert, die uns eine Zustimmungserklärung nach Art 5 ff Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) abnötigen. Da wird uns erst bewusst, wo unsere Daten überall gespeichert sind. Ob wir dadurch in Zukunft gezielter mit Informationen versorgt werden als bisher, bleibt abzuwarten. Und ob wir demnächst im Restaurant zuerst eine Zustimmungserklärung unterfertigen müssen, bevor wir die Speisekarte erhalten, werden die (teilweise noch zu erstellenden) Auslegungsregeln der DSGVO zeigen. Marco Riegler und Theresia Leitinger haben sich aber dankenswerterweise der Aufgabe unterzogen, die DSGVO auf ihre Relevanz für die Baubranche zu untersuchen. In ihrem Resümee halten sie jedenfalls fest, dass „der zeitliche und organisatorische Aufwand, der mit der Umsetzung der DSGVO – auch in der Baubranche – verbunden ist, ... daher nicht unterschätzt werden [sollte].“ Dem kann nur zugestimmt werden, wenngleich viele Klein- und Kleinstunternehmen von der neuen EU-Verordnung nur am Rande betroffen sein dürften. Aber immerhin: Ein Verarbeitungsverzeichnis nach der DSGVO sollte schon jeder Unternehmer einmal vorsorglich anlegen.

Konstantin Pochmarski und Kerstin H...

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