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Warnpflicht des Werkunternehmers und Mitwirkungspflicht des Werkbestellers
Anmerkungen zu
Die Prüf- und Warnpflicht des Unternehmers ist bei Großbauprojekten – und auch in Gerichtssälen – ein ständig präsentes Thema, das seit jeher für ausreichend Diskussionsstoff sorgt. Mitunter wird die Prüf- und Warnpflicht sogar als „Damoklesschwert“ bezeichnet, das über jedem Unternehmer hängt. Bis dato wurden jedoch die Mitwirkungspflichten des Bestellers nach einer erfolgten Warnung eher spärlich beleuchtet. Eine rezente höchstgerichtliche Entscheidung gibt nun Anlass, das Verhältnis der Warnpflicht des Unternehmers zur Mitwirkungspflicht des Bestellers zu erörtern und näher zu beleuchten.
1.
1.1. Sachverhalt
Der gegenständlichen Entscheidung lag folgender Sachverhalt zugrunde:
Der Unternehmer hat den Besteller wiederholt nachweislich gewarnt, dass seine Planung nicht den einschlägigen ÖNORMEN entspricht. Daraufhin hat der Besteller den Unternehmer mehrmals – auch schriftlich – aufgefordert, „die Arbeiten fortzusetzen“, ohne jedoch zu erklären, ob auf Grundlage der ursprünglichen oder einer geänderten Planung. Der Unternehmer verlangte eine schriftliche Bestätigung über die Willensentscheidung des Bestellers und eine unpräzise Haftungsfreistellung. Nach ...