Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
AR aktuell 1, Februar 2021, Seite 14

Der Aufsichtsrat als Garant für die Qualität der Unternehmensführung

Julia Klatil

Der Aufsichtsrat ist Teil der Geschäftsleitung. Als solcher agiert er in einem professionellen Geschäftsfeld. Die Beratung und Kontrolle sowie das Erkennen von und Hinweisen auf Probleme im Vorfeld erfordern vom Aufsichtsrat persönliche und fachliche Eignung, sorgfältiges Handeln und Professionalisierung durch kontinuierliche Fortbildung. Dies gilt für jeden Aufsichtsrat, auch für Gefälligkeitsfunktionen und Scheinehrenämter.

1. Allgemeines

Vor diesem Hintergrund ist jedes Aufsichtsratsmitglied verpflichtet, über die notwendige persönliche und fachliche Eignung zu verfügen und die Funktion mit Sorgfalt auszuüben. Der Aufsichtsrat berät, überwacht und kontrolliert die Geschäftsführung, soll im Vorfeld Probleme erkennen und den Vorstand auf diese hinweisen. Sein Geschäftsfeld erfordert Eigenverantwortung sowie fundierte Kenntnisse über das Unternehmen und die eigenen Aufgaben, Rechte und Pflichten.

Wer dem Aufsichtsrat angehört, wirkt maßgeblich an der Überwachung und Kontrolle des Unternehmens mit und ist verpflichtet, sich kontinuierlich einzubringen, fortzubilden und allfälligen Missständen in der Geschäftsführung und in der Aufsicht wirksam vorzubeugen.

Der Aufsichtsrat bedient aufgr...

Daten werden geladen...