Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Die Bilanzierung und Bewertung von Urlaubsvorgriffen und Urlaubsrückständen
Eine kritische Auseinandersetzung mit der derzeitigen Bilanzierungspraxis
Der vorliegende Beitrag beschäftigt sich mit der in den Lehrbüchern und in den EB dargestellten bilanziellen Behandlung von Urlaubsansprüchen. Der Literatur kann diesbezüglich u. a. folgendes entnommen werden:) „Wenn zum Bilanzstichtag offene Urlaubsansprüche von Dienstnehmern bestehen, die erst nach dem Bilanzstichtag konsumiert werden, ist für den anteiligen, auf das Abschlußjahr entfallenden Anspruch eine Rückstellung zu bilden; bei Bildung dieser Rückstellung spielt weniger der Gedanke einer ungewissen Verbindlichkeit eine Rolle als der Gedanke der richtigen Periodenabgrenzung. (...) Urlaubsvorgriffe von Dienstnehmern werden dabei gegen rückständige Urlaubsansprüche aufgerechnet, da die Rückstellung für nicht konsumierte Urlaube einheitlich für den gesamten Personalstand berechnet wird; wenn sich dabei ein Überschuß der Urlaubsvorgriffe ergibt, ist dieser nach den EB zu § 198 als eine aktive Rechnungsabgrenzung auszuweisen.")
Der vorliegende Beitrag wird sich mit dieser Bilanzierungspraxis kritisch auseinandersetzen und einige neue Ideen beisteuern.
I. Arbeitsrechtliche Aspekte
Die Notwendigkeit, Urlaubsvorgriffe bzw. -rückstände bilanziell zu beachten, ist auf arbeitsrechtliche R...