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Auslaufen der COVID-19-Sonderregelungen im Zusammenhang mit DBA-Anwendung
, 2022-0.433.029.
Eine Konsultationsvereinbarung zwischen der österreichischen und der deutschen Finanzverwaltung zur DBA-Anwendung im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie sah einerseits vor, dass Arbeitstage, an denen Arbeitnehmer nur aufgrund der Maßnahmen zur Bekämpfung dieser Pandemie im Homeoffice tätig werden, so behandelt werden können, als wären sie im Vertragsstaat der planmäßigen Tätigkeitsausübung zurückgelegt worden. Andererseits wurde im Hinblick darauf, dass für die Anwendung der Grenzgängerregelung maximal 45 Tage des Nichtpendelns toleriert werden, festgelegt, dass diesbezüglich Tage der COVID-19-bedingten Homeoffice-Nutzung nicht zu berücksichtigen sind (siehe dazu die Praxis-News vom Juni 2020, ASoK 2020, 236).
Diese Geltung dieser Sonderregelungen wurde mehrmals, zuletzt bis verlängert. Wegen der weitgehend auslaufenden Eindämmungsmaßnahmen bezüglich COVID-19 kommt es aber zu keiner weiteren Verlängerung, sodass seit wieder die allgemeinen Grundsätze gelten.