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ÖBA 4, April 2022, Seite 294

Klauselentscheidung zur Versicherung gegen Schäden aus der missbräuchlichen Verwendung von Zahlungsinstrumenten

https://doi.org/10.47782/oeba202204029401

§ 879 ABGB; § 6 KSchG; §§ 7, 68 ZaDiG 2018

Klauselentscheidung zur Versicherung gegen Schäden aus der missbräuchlichen Verwendung von Zahlungsinstrumenten.

Aus den Entscheidungsgründen:

Der Kl ist eine zur Unterlassungsklage nach § 28 KSchG berechtigte Institution (§ 29 KSchG).

Die Bekl betreibt das Bankgeschäft und bietet ihre Leistungen bundesweit an. Sie tritt in ihrer geschäftlichen Tätigkeit laufend mit Verbrauchern in rechtsgeschäftlichen Kontakt und schließt mit diesen Verträge. Zwischen ihr und der U AG besteht ein Gruppenversicherungsvertrag, dem Kunden der Bekl gegen ein monatliches wertgesichertes Entgelt von € 1,74 (zzgl möglicher Buchungsspesen) beitreten können. € 0,69 von dieser Prämie erhält die Bekl. Es handelt sich dabei um eine Versicherung gegen Nachteile, die aus der missbräuchlichen Verwendung eines Zahlungsinstruments resultieren, und die die Bekl auf ihren Webseiten unter „Just-in-Case: das Internetbanking Schutzpaket“ ua mit den Worten „Macht Schäden durch Phishing, Trojaner oder Malware wieder gut“ bewirbt. Für dieses Versicherungsprodukt verwendet die Bekl als Gruppenversicherungsnehmerin und Gruppenspitze im geschäftlichen Verkeh...

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