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bau aktuell 2, Februar 2019, Seite 79

Baueinstellungen nach der Wiener „Baustoppnovelle“ 2018

Stefan Lampert

Seit „hagelt“ es aufgrund einer im Jahr 2018 mittels eines Initiativantrags vorgezogenen Novelle zur Wr BauO sogenannte Baueinstellungsbescheide, die – auch bereits begonnenen – Abbrüchen von vor 1945 errichteten Gebäuden einen Riegel vorschieben. Dieser Beitrag beleuchtet die auf Grundlage dieser Novelle bescheidmäßig verhängten Baustopps näher.

1. Einleitung

Im Jahr 2018 hat es drei Novellen zur Wr BauO gegeben. Die erste Novelle dieser Novellen, kundgemacht in Wr LGBl 2018/37, erschwert und setzt zugleich – wenn es nach der Rechtsauffassung der Magistratsabteilung 37 geht – (auch bereits angefangenen) Abbrüchen von vor 1945 errichteten Gebäuden einen Riegel vor. Diese Baurechtsnovelle (besser: „Baustoppnovelle“) bringt Rechtsunsicherheit für Praxis mit sich und wirft dementsprechend einige Fragen auf, die an dieser Stelle beantwortet werden.

Auf Abbrüche von Bauwerken in Schutzzonen und Gebieten mit Bausperren wird an dieser Stelle nicht näher eingegangen. Erwähnt sei, dass diese Arten von Abbrüchen vor sowie nach Inkrafttreten der Novelle Wr LGBl 2018/37 bewilligungspflichtig waren und weiterhin sind. Gegenstand dieses Beitrags sind Abbrüche von vor 1945 errichteten Gebäuden, die...

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