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SWK 18, 20. Juni 1999, Seite S 422

Angemessenheitsprüfung ­ taxative Aufzählung der betroffenen Wirtschaftsgüter?

„Luxustangente" bei Fahrrad?

Dr. Christian Lenneis

Das Erkenntnis des , ist eines der Judikate, die vom Erfindungsreichtum der Steuerpflichtigen in Hinblick auf die Absetzbarkeit von Aufwendungen zeugen und das deshalb selbst den seriösesten Rechtsanwender zum Schmunzeln bringt: Die Beschwerdeführerin, eine Musical-Darstellerin, wollte u. a. eine Waage zur Gewichtskontrolle nach den Aufführungen, um den dadurch entstandenen Flüssigkeitsverlust ausgleichen zu können, sowie einen Ventilator als Werbungskosten absetzen, da ein Öffnen der Fenster oder der Tür mit Rücksicht auf ihren „verschwitzten Zustand" gesundheitsgefährdend gewesen wäre. Sie hatte damit beim Gerichtshof keinen Erfolg.

Strittig war weiters die AfA für ein Fahrrad mit Anschaffungskosten von 13.000 S; von der belangten Behörde wurden hierfür keine Kosten anerkannt.

In diesem Beschwerdepunkt hat der VwGH den angefochtenen Bescheid mit folgender Begründung aufgehoben: „Mit dem Hinweis auf die Schwierigkeit, mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder Taxi stets pünktlich ihren beruflichen Obliegenheiten nachkommen zu können, hat die Beschwerdeführerin die Anschaffung eines Fahrrades als beruflich veranlaßt begründet. Die belangte Behörde verweist...

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