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Feuerwehrhaus: Vorsteuer?
•Errichtet eine Kapitalgesellschaft, an der die Gemeinde zu 95% beteiligt ist, auf gemeindeeigenem Grund als Superädifikat ein Feuerwehrrüsthaus und hat es die Stadtgemeinde in der Hand, darüber wie ein Eigentümer zu verfügen, steht auf Grundlage der wirtschaftlichen Betrachtungsweise ein Vorsteuerabzug für die Herstellungskosten nicht zu. – (§ 21 Abs. 1 BAO), (Abweisung)
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