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Einzelunternehmen: Einbringung
• Die Einbringung eines Einzelunternehmens in eine Personengesellschaft (hier: GesbR) ist nach der zu Vorgängen vor Inkrafttreten des UmGrStG ergangenen ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes weder als Betriebsveräußerung noch als Betriebsaufgabe mit nachfolgender Neugründung des Betriebes durch die Gesellschaft, sondern als einkommensteuerlich unerheblicher Wandel in der Rechtsform anzusehen. - (§ 37 Abs. 1 EStG 1988), (Abweisung)
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