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AgB: Kosten Haftprüfung
• Die Übernahme der Kosten des Haftprüfungsverfahrens für den 50 Jahre alten, im Erwerb nicht durch Krankheit oder Invalidität behinderten Bruder stellt keine außergewöhnliche Belastung dar. - (§ 34 Abs. 1 EStG 1988), (Abweisung)
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