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SWK 23, 15. August 1999, Seite R 068

Lizenzen: Empfängernennung

Lizenzzahlungen an eine Domizilgesellschaft sind steuerlich nicht anzuerkennen, wenn als Empfänger abzusetzender Beträge nur die Domizilgesellschaft, nicht aber jene Personen genannt werden, denen die Erträgnisse aus der Domizilgesellschaft zufließen. - (§ 162 BAO), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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