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SWK 23, 15. August 1999, Seite S 535

Verein und Kommunalsteuer

(A. B.) - Bei einem Verein ist grundsätzlich auch im Bereich der Kommunalsteuer von einem unternehmerischen und einem nicht unternehmerischen Bereich auszugehen. Dies schließt nicht aus, daß die Betätigung zur Gänze dem unternehmerischen Bereich zuzuordnen ist, wenn die Beitragsleistungen der Mitglieder zur Gänze als Leistungsentgelte bzw. unechte Mitgliedsbeiträge anzusehen sind.

Fördert eine Personenvereinigung die wirtschaftlichen Belange ihrer Mitglieder, gilt die (widerlegbare) Vermutung, daß die Beitragsleistungen nicht die Eigenschaft von echten Mitgliedsbeiträgen haben. Diese Vermutung geht dahin, daß die Beitragsleistungen nicht bloß Ausfluß der Mitgliedschaft sind, sondern Gegenleistung für die wirtschaftliche Förderung der Mitglieder durch die Personenvereinigung. Besteht die Tätigkeit eines Vereines gerade in der Erbringung von Leistungen gegenüber den Mitgliedern (Bereitstellung von Einrichtungen, Beratung, Vermittlung, Hilfestellung in besonderen Situationen), so sind die Mitgliedsbeiträge in Wahrheit Leistungsentgelte.

Manifestiert sich die Tätigkeit eines Vereines in Leistungen gegenüber den Mitgliedern, ist auch das konkrete Ausmaß der tatsächlichen Inanspruchnahme i...

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