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SWK 23, 15. August 1999, Seite S 513

Abfertigungsrückstellungen für Vorstände

Ungleichbehandlung verfassungsrechtlich noch haltbar?

Mag. Gerhard Hopf und Mag. Jutta Schiemer

Das VfGH-Erkenntnis vom zu den Jubiläumsgeldrückstellungen bringt Licht in die Diskussion um die Zulässigkeit von Rückstellungen für Abfertigungen, die auf freiwilliger Basis beruhen. Die Auswirkungen des Erkenntnisses auf die Abfertigungsrückstellungen für Vorstände sollen im folgenden dargestellt werden.

Aufhebung des Rückstellungsverbotes für Jubiläumsgelder

In seinem Erkenntnis vom ) hat der VfGH die Wortfolge des § 9 Abs. 4 EStG, in der Dienstjubiläumsgelder von der Rückstellungsbildung ausgeschlossen werden, als verfassungswidrig aufgehoben. Die Argumentation des VfGH stützt sich auf den Gleichheitsgrundsatz, wonach der Gesetzgeber nicht berechtigt ist, grundsätzlich Gleiches ungleich zu behandeln. Der Gesetzgeber gewährt die Möglichkeit der Passivierung nach einem bestimmten System; ein Abweichen von diesem System bedürfte einer sachlichen Rechtfertigung, die im zu prüfenden Fall nicht gegeben ist, da sich Dienstjubiläumsgelder, die auf einer rechtsverbindlichen Zusage beruhen, nicht von anderen sonstigen ungewissen Verbindlichkeiten unterscheiden. Während Rückstellungen für sonstige ungewisse Verbindlichkeiten steuerlich grundsätzlich anerkannt werden, sind Rückstellungen für Jubiläumsgeld...

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