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SWK 23, 15. August 1999, Seite K 016

Grunderwerbsteuer - Bebautes Grundstück

Bebautes Grundstück (§ 5 GrEStG)

Kann ein Grundstück nur in Verbindung mit einem Auftrag an eine bestimmte Fertighausfirma erworben werden, und wird der Bauauftrag sogar vor endgültiger Vertragsunterzeichnung über den Erwerb des Grundstückes erteilt, dann sind in die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer auch die Bruttobaukosten des Gebäudes einzubeziehen ().

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