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Bundesabgabenordnung - Begründung von Schätzungen
Begründung von Schätzungen (§ 184 BAO)
Ein wegen unterlassener Abgabe einer Steuererklärung ergangener Schätzungsbescheid erfordert grundsätzlich keine über die Wertangaben hinausgehende Begründung der Besteuerungsgrundlagen. Dagegen ist ein Schätzungsbescheid auch der Höhe nach zu begründen, wenn dafür ein besonderer Anlaß besteht. Dies ist der Fall, wenn das Finanzamt bei der Schätzung ohne ersichtlichen Grund von den Angaben des Steuerpflichtigen in dessen Umsatzsteuervoranmeldungen erheblich abgewichen ist (BFH , V R 40/98 in BB 1999, 1047).