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Umsatzsteuer - Möblierte Vermietung
Möblierte Vermietung (§ 10 Abs. 2 Z 4 UStG)
Die Vermietung von Wohnräumen unterliegt dem begünstigten Steuersatz von 10%, wobei jedoch eine Grundausstattung wie Küche, Waschbecken, Dusche, WC, Armaturen, Heizkörper ebenso wie Einbaumöbel, die ohne Verletzung der Substanz nicht versetzt werden können, hinsichtlich des begünstigten Steuersatzes unschädlich sind. Werden mehr Möbel mitvermietet, ist der Steuersatz zu splitten. Eine möblierte Vermietung ist nicht wie eine Beherbergung mit 10% anzusetzen (LS 35/99 in FJ 1999, 132).