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Wiener Verfahren
•Das „Wiener Verfahren" sieht als Ermittlungszeitraum für den Ertragswert von Anteilen der Gesellschaften m. b. H. die letzten drei Wirtschaftsjahre vor dem Ermittlungszeitpunkt vor; um ein möglichst wirklichkeitsnahes Ergebnis zu erzielen, ist aber - jedenfalls bei konkreten Anhaltspunkten - zu untersuchen, ob die in einem Wirtschaftsjahr erzielten Betriebsergebnisse geeignet sind, eine begründete Prognose für die Schätzung der Ertragsaussichten der Gesellschaft abzugeben. - (§ 13 Abs. 2 BewG), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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