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SWK 34, 1. Dezember 1999, Seite R 106

Vorsteuerabzug: Voraussetzung-

Wie der Verwaltungsgerichtshof in mehreren Erkenntnissen zu vergleichbaren Beschwerdefällen ausgesprochen hat, ist es für die nach § 11 Abs. 1 UStG 1994 maßgeblichen Voraussetzungen für die Berechtigung zum Vorsteuerabzug wesentlich, daß eine Rechnung vorliegt, in der die tatsächlich gelieferten Gegenstände ausgewiesen sind. - (§ 11 Abs. 1 UStG 1994), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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